Ablauf der Kontaktregelung
- Kontaktformular Jeder Elternteil füllt das Online-Formular vor dem Erstgespräch aus und bestätigt die Datenschutzbestimmungen.
- Erstgespräch: Zu Beginn führen wir mit jedem Elternteil einzeln ein Erstgespräch. Dabei klären wir den Auftrag, die aktuelle Situation, organisatorische Fragen sowie die Rahmenbedingungen der Kontaktbegleitung. Gemeinsam werden Termine und verbindliche Vereinbarungen für die Durchführung festgelegt. Kinder nehmen an diesem Gespräch nicht teil.
- Erstkontakt mit dem Kind: Vor Beginn der begleiteten Kontakte lernen wir das Kind kennen. Dies dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Vorbereitung auf die Kontaktbegleitung.
- Begleitete Kontakte Die begleiteten Kontakte finden entsprechend dem gerichtlichen Auftrag oder der Vereinbarung der Eltern statt und werden von qualifizierten Mitarbeiterinnen begleitet.
- Zwischengespräche Bei Bedarf finden Zwischengespräche mit den Eltern statt. Das Kind wird dabei alters- und entwicklungsgerecht einbezogen. Diese Gespräche dienen der gemeinsamen Reflexion des bisherigen Verlaufs.
- Abschlussgespräch Bei Bedarf findet zum Abschluss der Kontaktbegleitung ein gemeinsames Gespräch mit den Eltern statt. Dabei wird das weitere Vorgehen besprochen.
- Begleitete Übergaben Auf gerichtliche Anordnung oder nach Vereinbarung können auch ausschließlich Übergaben begleitet werden.
- Versetzte Übergabe: Bei Bedarf können Übergaben zeitversetzt erfolgen, um direkte Begegnungen zwischen den Eltern zu vermeiden.
- Berichte Berichte werden ausschließlich auf gerichtliche Anordnung erstellt.
- Termine Begleitete Kontakte finden aktuell samstags statt.
Die Termine richten sich nach dem gerichtlichen Auftrag sowie unseren organisatorischen Rahmenbedingungen.
Am begleiteten Kontakt nehmen ausschließlich das Kind und die kontaktberechtigte Bezugsperson teil.
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, bereitet es bestmöglich auf die Besuchskontakte vor.